gästebeitrag

Neufassung der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrags in der Stadt Braunlage

Neukalkulation des Gästebeitrags

Um zukünftig die zwingend notwendigen Investitionen in die touristische Infrastruktur, insbesondere unter Berücksichtigung der inflationär gestiegenen Kosten finanzieren zu können, war einen Neukalkulation des Gästebeitrags zwingend erforderlich. 

Nachfolgend die wichtigsten Ergebnisse der Kalkulation kurz zusammengefasst: 

  • Vervollständigung der Aufzählung der touristischen Einrichtungen um Kosten in der Kalkulation berücksichtigen zu können.
  • Bisher galt für die Stadteile Hohegeiß und St. Andreasberg ein geringere Gästebeitrag, diese Differenzierung entfällt zukünftig aufgrund rechtlicher Vorgaben, da die Gäste aller Ortsteile der Stadt Braunlage einen uneingeschränkten Zugang zu den touristischen Einrichtungen im Stadtgebiet haben.
  • Nunmehr soll für alle Ortsteile, wie anderorts üblich ein einheitlicher Gästebeitrag eingeführt werden.
  • Die umlagefähige Aufwand der Kalkulationsperiode werden auf alle Gäste gleichmäßig verteilt.
  • Der Gästebeitrag lt. Kalkulation inklusive HATIX und Mehrwertsteuer beträgt 3,17 €. Der Rat der Stadt hat beschlossen, den Beitrag ab 2024 auf 3,00 € festzusetzen.
  • Weiterhin sollen die Saisonzeiten sollten abgeschafft werden. Bei Beibehaltung würde der Gästebeitrag für die Nebensaison auf 6,38 € steigen, da der beitragsfähige Aufwand auf eine geringere Anzahl von Gästen aufgeteilt wird.
  • Die Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände bleiben unverändert.
  • Für Kinder und Jugendliche in Heimen, Schullandheimen und Jugendherbergen wird ein einheitlicher Gästebeitrag von 0,90 € erhoben ohne Rücksicht auf das Alter.


Die zum 01. Januar 2024 in Kraft tretende Satzung finden Sie hier: