Ratsmitglieder III. Wahlperiode

Ratsarbeit und Politik

Allgemeines zum Stadtrat

Der Rat ist das Hauptorgan der Gemeinde. Ratsmitglieder sind die in ihn gewählten Ratsfrauen und Ratsherren sowie kraft Amtes die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister. Die Ratsfrauen und Ratsherren werden von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die allgemeine Wahlperiode beträgt fünf Jahre.

Der Rat der Stadt Braunlage setzt sich für die Wahlperiode vom 01.11.2021 - 31.10.2026 wie folgt zusammen:

  • 6 Sitze CDU
  • 5 Sitze Bürgerliste Braunlage-St.Andreasberg-Hohegeiß
  • 3 Sitze SPD
  • 2 Sitze GRÜNE

Der Rat beschließt u.a. über

  • die Aufstellung von Richtlinien, nach denen die Verwaltung geführt werden soll,
  • den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und Verordnungen,
  • die abschließende Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen,
  • die Festsetzung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern) und allgemeiner privatrechtlicher Entgelte,
  • den Erlass der Haushaltssatzung, die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen nach Maßgabe der §§ 117 und 119 NKomVG sowie die Festsetzung des Investitionsprogramms,
  • die Aufnahme von Krediten, die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Gewährverträgen und die Bestellung von Sicherheiten für Dritte sowie wirtschaftlich gleichzuachtende Rechtsgeschäfte, sofern nicht Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen,
  • die Mitgliedschaft in kommunalen Zusammenschlüssen,
  • die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht.