Zur Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden   oder einen Wahlschein haben . Die Eintragung in das Wählerverzeichnis  geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.


An wen muss ich mich wenden?

Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist.

Zuständige Abteilungen