Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt grds. bei dem Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt.  Bei Wochenmärkten liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt.

Zuständige Abteilungen