Stadtsanierung
Mit Beschluss vom 11. Juni 2009 hat der Rat der Stadt Braunlage das Sanierungsgebiet "Innenstadt" in Braunlage förmlich festgelegt. Am 15. Mai 2012 hat der Rat der Stadt Braunlage beschlossen, das Sanierungsgebiet zu erweitern. Die entsprechenden Sanierungssatzungen mit den entsprechenden Plänen finden Sie unten auf dieser Seite.
Im Rahmen der Stadtsanierung "Braunlage Innenstadt" wurden verschiedene Maßnahmen bis zum 31.12.2025 umgesetzt. So wurden u.a. der Großparkplatz am Wurmberg, die Neue Mitte und die Dr.-Kurt-Schröder-Promenade neu gestaltet. Diese Maßnahmen sind durch Fördermittel des Bundes und des Landes Niedersachsen sowie mit Mitteln der Stadt Braunlage durchgeführt worden und führten zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und der Revitalisierung der Ortsmitte von Braunlage.
Gemäß § 154 BauGB haben die Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstückes zur Finanzierung der Sanierung an die Stadt Braunlage einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenrichtwertes des Grundstückes entspricht. Die Stadt Braunlage hat somit eine gesetzliche Verpflichtung zur Erhebung der Sanierungsbeträge .
Der der Sanierung zuzuordnende Mehrwert der Grundstücke in €/m² wurde vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landes Niedersachsen in Northeim berechnet (siehe Downloadbereich). Die Mehrwerte sind in einer Karte eingezeichnet, die ebenfalls unten auf dieser Seite als Download bereit steht, so dass sichtbar ist, an welcher Stelle im Sanierungsgebiet Mehrwerte festgestellt worden sind. Bei der Ermittlung dieser Ausgleichsbeträge wurde nur der Bodenwert zugrunde gelegt. Eine etwaige vorhandene Bebauung findet keine Berücksichtigung.
Die Erhebung der Ausgleichsbeträge erfolgt per Bescheid oder aber über eine Ablösevereinbarung. Die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG wurde von der Stadt Braunlage als treuhänderischer Sanierungsträger beauftragt und begleitet das Verfahren seit 2009. Sie berät nun die Eigentümer im Sanierungsgebiet über die Möglichkeiten und Vorteile einer Ablösevereinbarung und klärt über die zu erwartenden Sanierungsbeträge auf.
Hierfür werden weitere Gesprächstermine im Februar und März im Rathaus der Stadt Braunlage im kleinen Sitzungssaal, Nebeneingang Dr.-Vogler-Straße angeboten.
Die Gesprächstermine können bei den Mitarbeitenden des Bauamtes per Mail oder per Telefon unter 0 55 20 / 94 01 -41 bis -45 aber auch persönlich während der Öffnungszeiten des Rathauses gebucht werden.
Lassen Sie sich beraten und nutzen Sie die Vorteile der Ablösevereinbarung!
Im Downloadbereich finden Sie neben den Mehrwerten und den Sanierungssatzungen auch das Infoschreiben der DSK an die Eigentümer im Sanierungsgebiet zu den Möglichkeiten der Abrechnung und eine Mustervereinbarung zur Ablöse der Sanierungsbeträge. Diese wird individuell auf die Bedürfnisse der Eigentümer angepasst, sodass beispielsweise Ratenzahlungen und Zahlungsziele vereinbart werden können, ohne dass Zinsen fällig werden.
