Stadtsanierung 

Stadtsanierung - Beratungstermine Sanierungsbeträge


Im Rahmen der Stadtsanierung "Braunlage Innenstadt" wurden verschiedene Maßnahmen bis zum 31.12.2025 umgesetzt. So wurden u.a. der Großparkplatz am Wurmberg, die Neue Mitte und die Dr.-Kurt-Schröder-Promenade neu gestaltet. Diese Maßnahmen sind durch Fördermittel des Bundes und des Landes Niedersachsen sowie mit Mitteln der Stadt Braunlage durchgeführt worden und führten zur  Erhöhung der Aufenthaltsqualität und der Revitalisierung der Ortsmitte von Braunlage.   

Gemäß § 154 BauGB haben die Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstückes zur Finanzierung der Sanierung an die Stadt  Braunlage einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenrichtwertes des Grundstückes entspricht. Die Stadt Braunlage hat somit eine gesetzliche Verpflichtung zur Erhebung der Sanierungsbeträge .

Die Erhebung der Ausgleichsbeträge erfolgt per Bescheid oder aber über eine Ablösevereinbarung. Die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG wurde von der Stadt Braunlage als treuhänderischer Sanierungsträger beauftragt.  Sie berät die Eigentümer im Sanierungsgebiet über die Möglichkeiten der Ablösevereinbarung und klärt über die zu erwartenden Sanierungsbeträge auf.

Hierfür werden Gesprächstermine am

15.01.2026,  22.01.2026  und  29.01.2026

im Rathaus der Stadt Braunlage im kleinen Sitzungssaal,  Nebeneingang Dr.-Vogler-Straße angeboten. Die Gesprächstermine können bei den Mitarbeitenden des Bauamtes per Mail oder per Telefon unter 0 55 20 / 94 01 -41 bis -45 aber auch persönlich während der Öffnungszeiten des Rathauses gebucht werden.