beteiligung im verfahren

Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt die 16. Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Harz (Landkreis Goslar) für den Bereich der Stadt Braunlage ("Unter den Buchen" und Kollie-Areal) zu erlassen.

Vor dem Erlass oder der Änderung einer Verordnung ist nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 38 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) sowie § 22 BNatSchG in Verbindung mit § 14 NNatSchG ein Anhörungsverfahren der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Träger öffentlicher Belange haben in der Zeit vom 05.02.2026 bis zum 05.03.2026 Gelegenheit zur Abgabe ihrer Stellungnahme.

Parallel erfolgt die öffentliche Auslegung der Unterlagen. Die Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 19.02.2026 bis 19.03.2026 Gelegenheit zu diesem Verfahren Stellung zu nehmen.

Der Verordnungsentwurf einschließlich der geänderten Karten, eine detaillierte Begründung für den Erlass der Änderungsverordnung mit Karten zu der Entlassungs- und der Eingliederungsfläche sowie die Antragsunterlagen mit Umweltbericht und Anlagen werden hier bereit gestellt.

Stellungnahmen richten Sie bitte an den Landkreis Goslar, Fachbereich Umwelt oder an das Bauamt der Stadt Braunlage.


Auslegungsunterlagen zur 16. Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Harz (Landkreis Goslar) für den Bereich der Stadt Braunlage ("Unter den Buchen" und "Kollie-Areal") :