Vor dem Erlass oder der Änderung einer Verordnung ist nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 38 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) sowie § 22 BNatSchG in Verbindung mit § 14 NNatSchG ein Anhörungsverfahren der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Träger öffentlicher Belange haben in der Zeit vom 05.02.2026 bis zum 05.03.2026 Gelegenheit zur Abgabe ihrer Stellungnahme.
Parallel erfolgt die öffentliche Auslegung der Unterlagen. Die Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 19.02.2026 bis 19.03.2026 Gelegenheit zu diesem Verfahren Stellung zu nehmen.

