Urkundenanforderung

Urkundenanforderung

Sie benötigen eine oder mehrere Personenstandsurkunde(n)?
Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden sowie beglaubigte Abschriften der Einträge können jederzeit von dem Standesamt, das den Personenstandsfall beurkundet hat in beliebiger Anzahl ausgestellt werden.

Zu jedem in Braunlage (oder den früheren Standesämtern von St. Andreasberg und Hohegeiß) beurkundeten Personenstandsfall können vom Standesamt Braunlage innerhalb der gesetzlichen Fortführungsfristen jederzeit Personenstandsurkunden in beliebiger Anzahl ausgestellt werden.

Eine Beglaubigung durch andere Behörden von Urkundenabschriften, die jederzeit beim Standesamt zu beschaffen sind, ist grundsätzlich unzulässig.

 Folgende Urkunden können Sie hier online bestellen, einfach auf die betreffende Urkunde klicken:

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Bemerkung

Personenstandsurkunden dürfen nur berechtigten Personen erteilt werden. Dazu gehören

  • Betroffene selbst,
  • Angehörige in gerader Linie,
  • Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Die Prüfung erfolgt durch das Standesamt.

Durch das am 01.01.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts sind für die Fortführung und Verwahrung von Personenstandsbüchern Fristen festgesetzt worden.

Das Standesamt darf somit nur noch Urkunden und Auskünften nach personenstandsrechtlichen Vorschriften erteilen, aus

  • Geburtenregistern, sofern diese nicht älter als 110 Jahre sind,
  • Eheregistern, sofern diese nicht älter als 80 Jahre sind und
  • Sterberegistern, sofern diese nicht älter als 30 Jahre sind.


Die älteren Register gelten seit dem 01.01.2009 als Archivgut. Für ihre Verwahrung sowie die Erteilung von Auskünften und Abschriften nach archivrechtlichen Vorschriften sind die kommunalen Archive zuständig.
Die nunmehr als Archivgut geführten Personenstandsregister des Standesamtes Braunlage befinden sich im Staatsarchiv in Wolfenbüttel.

Fristen

Vom Eingang der Bestellung im Standesamt bis zum Versand der Urkunde vergeht in der Regel eine Woche (Geldeingang vorausgesetzt).